Staufenberg-Schule 
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 Weinprojekt 
der
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Übersicht   
 
Geschichte des Weins in Durbach und Baden
Das Projekt 

Geschichte des Weins in 
Durbach und Baden 

Geschichte des 
Weins 2 

Wein in Durbach 

Durbacher Winzer 

Der Rebbauer 

Das Rebland 

Die Rebsorten in Durbach 

Die Weinsprache 

Weinfeste 

Die Melusinensage 

Wein und Kirche 

Die Winzergenossenschaft 

Weingüter 1 

Weingüter 2 

Weingüter 3 
 

  Durbach  zählt zu jenen Orten, in denen der Markgraf und spätere erste badische Großherzog Karl Friedrich mustergültige Einrichtungen- in diesem Fall für den Weinbau-  schuf, die Baden zum vielgepriesenen „Mustergelände“ erhoben haben. 
Durbacher Rebleute mußten lange warten, ehe ihnen im Ebersteiner Salbuch von 1386 und im ersten badischen Kopialbuch, einer Urkundensammlung aus dem Jahre 1391, die Ehre widerfuhr, urkundlich erwähnt zu werden. Beileibe heißt das nicht, daß vorher kein Weinbau in Durbach betrieben worden wäre. Nur versagen die Klosterbücher als fast einzige Quellen aus jenen Zeiten, weil die Mönche erst viel später Interesse am Durbacher Wein fanden. Daß keine Scherbe eines Weinkruges, kein verrostetes Rebmesser aus der Römerzeit bislang in Durbach ausgegraben wurden, kann mittlerweile nicht mehr als Makel empfunden werden; denn längst steht fest, daß prähistorische Reben schon während der Tertiärzeit in Baden gewachsen sind und daß sie die Eiszeit überstanden haben. Sicher ist, daß etliche Jahrtausende vor der Römerinvasion Wildreben in großer Zahl im Oberrheintal standen, sich sogar an mächtigen Baumstämmen emporwanden und daß ihre Trauben in den Baumkronen von Menschen gepflückt wurden. Und es ist auch als erwiesen anzusehen, daß mehrere Sorten der Kulturreben aus einheimischen Wildreben entwickelt wurden, Römer und Gallier den Weinbau am Oberrhein also keineswegs gegründet, sondern nur ausgeweitet und mit besseren Rebsorten belebt haben. 
Dennoch kann nicht geleugnet werden, daß kultivierter Weinbau in der Ortenau wahrscheinlich erst weit später betrieben wurde als in anderen badischen Gebieten, wie am Bodensee, in Oberbaden und in der Heidelberger Gegend. 
 
Im 15. Jahrhundert jedenfalls hat der Weinbau in Durbach bereits eine gewichtige Rolle gespielt. Sonst nämlich hätte nicht schon die Hardtwaldordnung von 1447 bestimmt, daß jeder Waldgenosse zum Bau einer Weintrotte 14 Hölzer im Hardtwald schlagen darf. Und auch die Mooswaldgenossenschaft billigte im Mooswaldbrief von 1527 jedem Waldgenossen das Recht zu, das für den Bau eines Trotthauses benötigte Holz im Beisein des Försters zu hauen. 
Zu jener Zeit hatte der Weinbau nicht nur in Baden eine gewaltige Ausdehnung erfahren. Im 14. und 15. Jahrhundert standen Reben an der Nordsee und in Ostpreußen. Und mancher Winzer staunte nicht schlecht, als er im letzten Weltkrieg im schlesischen Grünberg auf Rebenanbau traf. 
Über Jahrhunderte hinweg war Baden das größte deutsche Weinbaugebiet. 1813 umfaßte die badische Rebfläche 26640 Hektar. 1823 wurde die badische Weinernte mit 942000 Hektoliter angegeben. Bis 1878 ging die Rebfläche auf  20368 Hektar zurück. Dann sank sie innerhalb von 40 Jahren um 47 Prozent. Dazu trug neben dem Auftreten zahlreicher Schädlinge vor allem der Anschluß Badens an den Deutschen Zollverein im Jahre 1835 bei, der für den einheimischen Weinbau ein harter Schlag war. Plötzlich nämlich wurden die billigen Weine aus der Pfalz bevorzugt. Nach dem letzten Krieg waren noch knapp 6000 Hektar Rebfläche vorhanden. 1975 hatte man 13069 Hektar Ertragsreben, aus denen bei einem durchschnittlichen Herbst immerhin 1,17 Millionen Hektoliter Weinobst gewonnen wurden. Um die letzte Jahrhundertwende bedeckten in Durbach die Reben 60 Prozent der landwirtschaftlich genutzten  Fläche. Es waren 265 Hektar Reben, von denen allerdings 38 im Stab Gebirg lagen. 1947 erreichte die Rebfläche in Durbach ihren stärksten Rückgang auf 125,22 Hektar. Heute sind es rund 450 Hektar. 
An Versuchen, in den Rebenanbau regulierend einzugreifen, hat es nie gefehlt. Schon der römische Kaiser Domitian (81-96 n. Chr.) verbot die weitere Ausdehnung des Weinbaues nördlich der Alpen und ließ gleich die Hälfte aller Rebstöcke ausreißen. Angeblich sollte eine Beeinträchtigung des Getreideanbaues vermieden werden; in Wirklichkeit wurden Absatzstörungen für die oberitalienischen Anbaugebiete befürchtet. Domitians Verbot stand allerdings nur auf dem Papier, weil seine seßhaft gewordenen Legionäre nicht daran dachten, ihre Weinberge aufzugeben. Folgerichtig hob Kaiser Markus Aurelius Probus im Jahre 250 das nie beachtete Verbot wieder auf. Im Jahre 1622 kam eine baden-durlachische Landesverordnung heraus, nach der kein neuer Weingarten ohne landesherrliche Genehmigung angelegt werde durfte. Das durlachische Generalreskript von 1730 schärfte den Landleuten abermals ein, „ daß niemand auf ein zum Ackerbau taugliches Gelände ohne fürstliche Erlaubnis Weingärten pflanzen soll“. Ähnlich bestimmte die baden-badische Verordnung von 1762, daß neue Weingärten nicht ohne „amtliche Ratifikation“ angelegt werden dürften und außerdem Rebenanbau an allen Orten nicht gestattet sei, an denen kein guter Wein wachse. Begründet wurden diese Anordnungen mit dem Hinweis, daß zuviel Grund und Boden für den Getreideanbau verloren gehe, daß aber auch nur besserer Wein außerhalb des Landes verkauft werden könne. Und auf den Export von Wein war Baden bei den großen Mengen dringend angewiesen. Die Versuche, durch Anbaubeschränkungen die Qualität zu heben und den Markt in Ordnung zu halten, sind also weit älter als alle neuzeitlichen Bestimmungen bis hin zum zweijährigen Anbaustopp, der Anfang Dezember 1976 in der Europäischen Gemeinschaft eingeführt wurde. 
Auch unlautere Vermehrung und Verbesserung von Wein ist keine Erfindung jüngerer Jahrzehnte. Die Weinpanscherei stand schon im Mittelalter in hoher Blüte. Als Folge dieses Mißbrauchs entstand 1445 die von Markgraf Christoph I. erlassene erste badische Weinordnung zur Reinhaltung des Weines. So war es „bei gebührender Strafe an Leib und Gut“ verboten, den Wein zu verwässern, ihn mit Arzneien zu vermischen oder mit minderwertigen Weinen aus anderen Gegenden zu strecken. Unter Markgraf Karl Friedrich wurden drei Jahre Zuchthaus für das Zusetzen von Zucker oder Rosinen und für den Verkauf von zwei gemischten Jahrgängen unter dem Namen des besseren Jahrgangs angedroht. Daß solche Strafen nicht nur auf dem Papier standen, zeigte schon 1471 der Fall des Überlinger Winzers Hans Schertweg, der eingemauert wurde, weil er über Jahre hinweg den Wein zu einem Drittel mit Wasser gepanscht hatte. Dabei gab es Jahre, in denen man nicht wußte, wohin mit dem Wein. Noch heute kennt man allerorten den Reim „Tausendfünfhundertdreißig und neun galten die Fässer mehr als der Wein“. Dafür war der Jahrgang 1540 von hervorragender Qualität. Nur lag noch der 1539er in großen Mengen in den Fässern. Nicht jeder Gutsherr hatte damals eine so gute Idee, wie der elsässische Junker Georg Hafner. Er ordnete an, daß seine leibeigenen Bauern den alten Wein im Frondienst wegzutrinken hätten. Und so kamen die Bauern - erfreut ob dieser ausnahmsweise angenehmen Last - zweimal in der Woche in den Keller des Junkers, packten Brot und Käse aus und wetteiferten darin, ihrem Herrn mit größter Ergebenheit und Ausdauer zu fronen. Des Junkers heimliche Rechnung ging voll auf. Die betrunkenen Bauern gerieten sich in die Haare, es gab Händel und Schlägereien. Dafür wurden sie von ihrem Gerichtsherrn mit Geldstrafen belegt womit der Junker gleich zwei Fliegen mit einer Klappe erlegte: Die Fässer waren leer, der alte Wein über diesen Umweg noch zu einem annehmbaren Erlös abgesetzt. 
Schindluder wurde auch zu Beginn dieses Jahrhunderts mit dem guten Ruf getrieben, den sich Durbach mit seinen Weinen erworben hatte. Durch regelrechten Speditionsschwindel nutzten Erzeuger und Händler aus anderen deutschen Gebieten das hohe Ansehen aus, das der Ortenauer Wein und zumal der Durbacher genoß. Unmengen minderer Weine wurden aus verschiedenen Anbaugebieten zu den Bahnstationen rings um Offenburg verfrachtet. Dort wurden sie „umgetauft“ und als Wein aus Durbach oder anderen Ortenauer Reborten verkauft. 
Dabei war es ein langer Weg, ehe Durbach zu diesem Ansehen kam. Mit den heutigen Verhältnissen hatte zumindest der unter der Zehntherrschaft leidende bäuerliche Weinbau über Jahrhunderte hinweg nichts gemein. Die Reben standen meist in ebenem Gelände, die Stöcke nicht in Reihen, die Sorten waren nicht säuberlich getrennt. An Qualitätsanbau war nicht zu denken, weil die vielfachen Abgaben, unter denen die Rebleute stöhnten, sich allein nach der Menge richteten. So wurden die Stöcke möglichst eng nebeneinander gepflanzt und Sorten, wie Elbling und Räuschling, gewählt, die große Mengen lieferten. Qualität war schon deshalb vielerorten nicht gefragt, weil ebenso mißtrauische wie unverständige Zehntherrn darauf bestanden, daß alles auf einmal geherbstet wurde, um eine lückenlose Kontrolle ausüben zu können. Eine Ausnahme bildeten lediglich die herrschaftlichen Güter, die folgerichtig schließlich zu den Bannerträgen des Durbachers Qualitätsweinbaues wurden. Weil die Durbacher Winzer insgesamt trotz schwerster Rückschläge diesem Beispiel unbeirrt folgten, ist Durbach mit seinen besten Hang- und Steillagen zur Perle des badischen Weinlandes geworden.